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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Denken & Handeln und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, wozu auch mündliche Vereinbarungen zu rechnen sind. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Denken & Handeln nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Denken & Handeln ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Denken & Handeln weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2
Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Denken & Handeln zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.3
Denken & Handeln überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Denken & Handeln bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Denken & Handeln und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggebererst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5
Denken & Handeln ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Denken & Handeln zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Denken & Handeln, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6
Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Denken & Handeln formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Denken & Handeln.

2 Vergütung

2.1
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Denken & Handeln hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

2.3
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Denken & Handeln. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Denken & Handeln erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.4
Ich bin Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK). Bei einer Prüfung der Abgabepflicht durch die KSK bei Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen nach dem Künstlersozial­versicherungsgesetz (KSVG) ist die Höhe der anteiligen Sozialabgabe vom Auftraggeber zu entrichten.

3 Fremdleistungen

3.1
Denken & Handeln ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Denken & Handeln hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Denken & Handeln abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Denken & Handeln im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum, Rückgabepflicht

4.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Denken & Handeln spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die

Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Denken & Handeln, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5 Herausgabe von Daten

5.1
Denken & Handeln ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Denken & Handeln ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2
Hat Denken & Handeln dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Denken & Handeln verändert werden.

5.3
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4
Denken & Handeln haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1
Der Auftraggeber legt Denken & Handeln vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2
Soll Denken & Handeln die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Denken & Handeln und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Denken & Handeln die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Denken & Handeln zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7 Haftung und Gewährleistung

7.1
Denken & Handeln haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Denken & Handeln auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Denken & Handeln oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Pflichtverletzung von Denken & Handeln oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Denekn & Handeln oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4
Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Denken & Handeln insoweit entfällt.

7.5
Denken & Handeln haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die es dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6
In keinem Fall haftet Denken & Handeln für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist es verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

7.7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Denken & Handeln erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Denken & Handeln zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Denken & Handeln in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1
Im Rahmen des Auftrags besteht für Denken & Handeln Gestaltungsfreiheit. Wünschtder Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Denken & Handeln eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Denken & Handeln, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Denken & Handeln übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Denken & Handeln im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 Schlussbestimmungen

9.1
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Firmensitz von Denken & Handeln als Gerichtsstand vereinbart.

9.2
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: 05/2018